Die Auslandskrankenversicherung ist die optimale Wahl, um die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts zu übernehmen. Zusätzlich deckt sie die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, die sonst von dir selbst getragen werden müssten.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei einem Aufenthalt von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest tragen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aus Gründen wie plötzlicher Krankheit stornieren oder umbuchen musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch aus persönlichen Gründen wird hier nicht abgedeckt.
Falls du im Urlaub eine Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, hilft dir diese Versicherung dabei, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub auftreten, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle anfallenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die entstehenden Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt unter anderem Prozesskosten und Gebühren, die sich aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuche und mehr.
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